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Die Halterhaftpflichtversicherung

Die Halterhaftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung die zur Verkehrszulassung erforderlich ist. Ersetzt werden Schäden, die durch den Betrieb des Luftfahrzeuges bei unbeteiligten Dritten oder an fremden Sachen außerhalb des Luftfahrzeugs entstehen. Nicht versichert sind jegliche Schäden an Passagieren, Gepäck, oder bei Verspätungen. Hierfür ist die Passagierversicherung zuständig. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, gibt es entsprechende Mindestdeckungssummen, die versichert werden müssen.

Höchstabflugmasse (kg)Mindestversicherungssumme Sonderziehungsrechte (SZR)
< 500750.000
< 1.0001.500.000
< 2.7003.000.000
< 6.0007.000.000
< 12.00018.000.000
< 25.00080.000.000
< 50.000150.000.000
< 200.000300.000.000
< 500.000500.000.000
> 500.000700.000.000

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