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Spezialmakler für Luftfahrtversicherungen

Kaskoversicherung

Diese Luftfahrtversicherung umfasst alle Schäden, die auf das Luftfahrzeug einwirken können. Sie können selbst entscheiden, ob das Luftfahrzeug lediglich am Boden zu Stillliegezeiten oder auch jederzeit im Betrieb versichert sein soll. Maximal wird im Schadenfall die Versicherungssumme abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ausgezahlt. Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Marktwert des Luftfahrzeuges entsprechen, da sonst eine Über- oder Unterversicherung drohen und der Versicherer die Entschädigung folglich kürzen kann.

Sofern Sie die Tarifvariante „Exklusiv“ wählen, verzichtet der Versicherer auf den Einwand einer Über- oder Unterversicherung und verpflichtet sich zur Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme im Totalschadenfall. 

Unser Tarifrechner kümmert sich um die optimale Lösung für Ihr Luftfahrzeug und stellt Ihnen verschiedene Angebote von unterschiedlichen Luftfahrtversicherungen vor.


Triebwerksversicherung

Die Kaskoversicherung umfasst lediglich Schäden, die von außen auf das Luftfahrzeug wirken. Innere Schäden am Triebwerk sind hierdurch nicht abgesichert. Abhilfe schafft eine gesonderte Triebwerksversicherung, die folgende Gefahren abdeckt:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
  • Wassermangel in Dampferzeugern
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Über- oder Unterdruck
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
  • Sturm, Frost oder Eisgang

 

Anhängerversicherung

Für Segelflugzeuge können wir den Anhänger mit in die Kaskoversicherung einschließen. Eine solche Konstellation lohnt sich vor allem bei höherwertigen Luftfahrzeugen, da der Prämiensatz mit dem Wert sinkt. So ist nicht nur das Luftfahrzeug bei einem Straßentransport versichert, sondern auch der Anhänger.


Kriegskaskoversicherung

In den Kasko-Bedingungen sind grundsätzlich Schäden ausgeschlossen, die mit Kriegs-, Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufstand, Revolution, Rebellion, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Terror- oder Sabotageakten, Flugzeugentführung, Beschlagnahme und sonstigen Verfügungen von Hoher Hand zusammenhängen.

Einen Großteil dieser Risiken können Sie mit einer ergänzenden Kasko-Kriegsdeckung und zu sehr erschwinglichen Preisen wieder einschließen. Betroffen sind hauptsächlich Luftfahrzeuge mit einem exponierten Risiko – insbesondere, sofern sie in Gebiete außerhalb Europas fliegen oder dort eingesetzt werden. Selbst bei Abschluss einer Kasko-Kriegsdeckung gibt es Länder, die nicht angeflogen werden dürfen.

Die Kriegsdeckung gibt Ihnen Schutz vor nicht vorhersehbaren Ereignissen.