In der Luftfahrt unterscheiden wir zwischen zwei verschiedenen Absicherungskonzepten:
Sitzplatzunfallversicherung & Namentliche Unfallversicherung
Die Sitzplatzunfall wird für definierte Sitzplätze eines Luftfahrzeuges angeboten und sichert hierbei die Gefahren einer Invalidität sowie die Gefahr des Todes eines Piloten oder eines Passagiers ab. Bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die der Luftfahrzeughalter für den Piloten und seine Fluggäste abschließen kann. Diese Sitzplatz-Unfallversicherung deckt Schäden des Piloten und/oder der Insassen eines Luftfahrzeuges ab, die durch einen Unfall entstanden sind. Die Frage des Verschuldens stellt sich bei der Unfallversicherung nicht.
Die namentliche Unfallversicherung ist eine personengebundene Absicherung, die unabhängig von einem Luftfahrzeug abgeschlossen wird. Der Kunde kann selber entscheiden, ob die Deckung lediglich für das Flugrisiko oder 24-Stunden am Tag gelten soll. Eine solche Absicherung ist meistens günstiger als man denkt und die Leistungen im Falle eines Falles können eine große finanzielle Unterstützung darstellen.